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Ukrainischer Führerschein für Ausländer

Ukrainischer Führerschein für Ausländer.

 

Kosten .

Erwerb eines Führerscheins für Ausländer - ab 11000 UAH

Zeitrahmen 2-3 Monate (mit Fahrschulausbildung)

Aufwertung der Führerscheinklasse - von 12000 UAH.

Zeitrahmen 2-3 Monate (mit Fahrschulausbildung)

 

 

Der Preis für unsere Dienstleistungen enthält:

  • Beratung zu Fragen der Ausstellung und Erlangung eines Führerscheins
  • Vorbereitung der notwendigen Übersetzungen von Dokumenten;
  • Unterstützung beim Bestehen der Ausbildung in einer Fahrschule;
  • Erhalt von medizinischen und anderen Bescheinigungen;
  • Vorbereitung und Einreichung von Dokumenten zur Erlangung eines Führerscheins.
  • Zahlung aller obligatorischen Gebühren

Erforderliche Dokumente:

  • Eine Reisepass-Scan;
  • Eine Kopie einer Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine;
  • Kopie der Bescheinigung über die Anmeldung des Wohnsitzes (propiska) ;
  • Kopie der Identifikations-(Steuer-) Nummer in der Ukraine ;
  • Kopie des im Wohnsitzland ausgestellten Führerscheins (falls vorhanden).
  • Zwei Farbfotos 3,5x4,5 cm.

Zusätzlich zu bezahlen (falls erforderlich):

Dienstleistung Preis in (UAH)
Erlangung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine>>>>. Ab 2500
Anmeldung des Wohnsitzes (Propiska) Ab 2000
Erhalten einer Identifikations-(Steuer-)Nummer Ab 800
Dolmetscherdienste Ab 400

Wer von diesem Service profitieren wird:

  1. ausländische Staatsbürger, die in die Ukraine gezogen sind.
  2. ausländische Staatsangehörige, die keinen Führerschein besitzen.
  3. ausländische Staatsangehörige, denen der Führerschein für eine bestimmte Zeit oder für immer entzogen wird.

Beim Erhalt eines ukrainischen Führerscheins nach internationalem Standard (der heute von der Ukraine mit einer Gültigkeit von 30 Jahren! ab Ausstellungsdatum ausgestellt wird), erhalten Sie das Recht, ein Auto zu fahren:

    - auf dem Gebiet der Ukraine,

    - in mehr als 100 Ländern (Länder, die dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 beigetreten sind, und Länder, die dem am 19.09.1949 in Genf unterzeichneten Internationalen Übereinkommen über den Straßenverkehr beigetreten sind):

Albanien, Algerien, Andorra, Argentinien, Armenien, Australien, Österreich, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Weißrussland, Belgien, Benin, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Brasilien, Bulgarien, Burkina Faso, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich (die Genfer Konvention gilt auch für Gibraltar und die Nebengebiete der Krone; die Bestimmungen des Wiener Übereinkommens treten am 28. März 2019 in Kraft. nur in England, Wales, Schottland und Nordirland), Demokratische Republik Kongo, Dänemark (ohne Färöer und Grönland), Dominikanische Republik, Ägypten, Georgien, Deutschland, Ghana, Griechenland, Guatemala, Guyana, Haiti, Ungarn, Island, Indien, Iran, Irak, Irland, Israel, Jordanien, Venezuela, Vietnam und Simbabwe, Kambodscha, Kanada, Kap Verde, Kuba, Zypern, Kongo, Elfenbeinküste, Kuwait, Demokratische Volksrepublik Laos, Lettland, Libanon, Lesotho, Litauen, Liberia, Luxemburg, Madagaskar, Mazedonien, Malawi, Malaysia, Mali, Malta, Moldawien, Marokko, Monaco, Mongolei, Namibia, Niederlande (nur europäischer Teil des Königreichs), Nigeria, Niger, Spanien (einschließlich afrikanischer Provinzen), Neuseeland, Nigeria, Norwegen (mit Ausnahme des Svalbard-Archipels und der Yang-Maien-Inseln), Pakistan, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, Russische Föderation, Ruanda, San Marino, Saudi-Arabien, Seychellen, Senegal, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Syrien, Vereinigte Arabische Emirate (einschließlich der Gebiete, für die die Vereinigten Staaten von Amerika zuständig sind), Sierra Leone, die Philippinen, Tadschikistan, Taiwan (teilweise anerkannter Staat), Thailand, Togo, Trinidad und Tobago, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Uruguay, Usbekistan, Chile, Kroatien, die Tschechische Republik, Ecuador, Estland, Fidschi, Finnland, Frankreich (einschließlich der Überseegebiete), Jamaika, Japan, Montenegro, die Zentralafrikanische Republik, Sri Lanka, Schweden, die Schweiz und Südafrika.

Außerdem ist ein in der Ukraine erhaltener Führerschein ein legales Identitätsdokument, d.h. er ist nach dem Reisepass das zweitwichtigste persönliche Dokument.

 Diese Tatsache ermöglicht die Verwendung des Führerscheins in vielen Ländern der Welt für:

  • notariellen Handlungen
  • Einchecken im Hotel
  • Autovermietung und Versicherung
  • Eröffnung eines Bankkontos
  • und vieles mehr
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